Zivilrecht

Dauerschuldverhältnis

Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das sich nicht in einmaligen Erfüllungshandlungen erschöpft (z.B. Kauf, Werkvertrag), sondern eine Verpflichtung zu einem fortlaufenden Tun, Unterlassen oder Verhalten begründet (z.B. Miete, Pacht, Arbeitsvertrag).
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