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Delikt, versuchtes
Ein versuchtes Delikt liegt vor, wenn ein bestimmter Erfolg vom Täter zwar als Folge seines Verhaltens geplant und vorhergesehen wurde, aber nicht eingetreten ist.
Delikt, versuchtes Definition
Sonntag, 5. Februar 2012 | 22 User Online
Rechtswörterbuch > D > Delikt, versuchtes
ALLGEMEINER TEIL
Ein versuchtes Delikt liegt vor, wenn ein bestimmter Erfolg vom Täter zwar als Folge seines Verhaltens geplant und vorhergesehen wurde, aber nicht eingetreten ist.