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Delikt, vollendetes
Ein vollendetes Delikt liegt vor, wenn es dem Täter gelingt, mit seinem Verhalten den Taterfolg herbeizuführen.
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Delikt, versuchtes
Ein versuchtes Delikt liegt vor, wenn ein bestimmter Erfolg vom Täter zwar als Folge seines Verhaltens geplant und vorhergesehen wurde, aber nicht (...) -
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