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Dichotomie
Dichotomie ist die Zweiteilung der Straftaten in Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB).
Weitere Begriffe und Definitionen
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Vergehen
Vergehen sind legaldefiniert in § 12 II StGB als Straftaten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe (nach § 38 II StGB mindestens ein (...) -
Verbrechen
Verbrechen sind legaldefiniert in § 12 I StGB als Straftaten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht (...) -
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