Dissens, offener Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 142 User Online

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BGB ALLGEMEINER TEIL

Dissens, offener

Der sog. offene Dissens ist ein Zustand bei Vertragsverhandlungen, bei dem beiden Parteien bewusst ist, dass noch keine Einigung gegeben ist, weil entweder die Erklärungen in ihrem maßgeblichen Inhalt nicht übereinstimmen oder weil ein regelungsbedürftiger Punkt noch nicht bestimmt wurde.


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