Durchlieferung Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 136 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > D > Durchlieferung

BEREICHERUNGSRECHT

Durchlieferung

Eine Durchlieferung liegt vor, wenn ein Schuldner eine bewegliche Sache (im Gegensatz zur Leistungskette) nicht an seinen Gläubiger, sondern direkt an einen Dritten liefert, der seinerseits gegenüber dem Gläubiger forderungsberechtigt ist.

Nach h.M. sind solche Fälle einer Durchlieferung ebenso zu behandeln wie die einer Leistungskette.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Leistungskette
    Eine sog. Leistungs- oder Bereicherungskette liegt vor, wenn der Empfänger einer Leistung den empfangenen Vermögens-gegenstand aufgrund eines (...)
  2. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Durchlieferung" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing