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VERWALTUNGSRECHT
Effektivste Klageart
Eine Klage wird mangels allgemeinen Rechtsschutz-bedürfnisses als unzulässig abgewiesen, wenn sie auf eine sinnlose oder doppelte Inanspruchnahme der Gerichte hinausläuft. Deshalb ist - ausgehend vom materiellen Begehren des Klägers - diejenige Klageart zu wählen, die auf den einfachsten und weitestgehenden Rechtsschutz angelegt ist (§ 88 VwGO).
Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich unter-schiedliche Klagearten zur Erreichung des Rechtsschutz-zieles anbieten.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
Ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis ist nur gegeben, wenn der Kläger ein schutzwürdiges Interesse an der beantragten Rechtsschutzform hat. Wenn (...) -
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