Effektivste Klageart Definition

Montag, 6. Februar 2012 | 66 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Effektivste Klageart

Eine Klage wird mangels allgemeinen Rechtsschutz-bedürfnisses als unzulässig abgewiesen, wenn sie auf eine sinnlose oder doppelte Inanspruchnahme der Gerichte hinausläuft. Deshalb ist - ausgehend vom materiellen Begehren des Klägers - diejenige Klageart zu wählen, die auf den einfachsten und weitestgehenden Rechtsschutz angelegt ist (§ 88 VwGO).

Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn sich unter-schiedliche Klagearten zur Erreichung des Rechtsschutz-zieles anbieten.


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