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SACHENRECHT
Eigenbesitzer
Eigenbesitzer ist gemäß § 872 BGB derjenige, der die Sache als ihm gehörend besitzt.
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Besitzer ist gemäß § 854 I BGB, wer die tatsächliche Sachherrschaft getragen von einem Besitzwillen (...) -
Fremdbesitzer
Fremdbesitzer ist derjenige, der die Sache für einen anderen besitzt (z.B. der Besitzmittler, der für den mittelbaren Eigenbesitzer die (...) -
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