Elterliche Sorge Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 118 User Online

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FAMILIENRECHT

Elterliche Sorge

Der Begriff elterliche Sorge fasst die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind zusammen. Die elterliche Sorge ist ein unverzichtbares und unübertragbares absolutes Recht der Eltern.

Die Ausübung der elterlichen Sorge steht grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu. Die gesetzliche Vertretung des Kindes nehmen beide Eltern als Gesamtvertreter wahr.


Weitere Begriffe und Definitionen


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    Mutter ist nach § 1591 BGB die Frau, die das Kind geboren (...)
  2. Vaterschaft
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