Familienrecht

Elterliche Sorge

Der Begriff elterliche Sorge fasst die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind zusammen. Die elterliche Sorge ist ein unverzichtbares und unübertragbares absolutes Recht der Eltern.

Die Ausübung der elterlichen Sorge steht grundsätzlich beiden Eltern gemeinsam zu. Die gesetzliche Vertretung des Kindes nehmen beide Eltern als Gesamtvertreter wahr.

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Rechtsquellen zum Thema Elterliche Sorge 2 weitere Treffer im Gesetz

§ 1591 BGB Mutterschaft
§ 1592 BGB Vaterschaft
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