Arbeitsrecht

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Voraussetzung hiefür ist eine aus der Krankheit des Arbeitnehmers resultierende Arbeitsunfähigkeit. Als Krankheit wird jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand bezeichnet. Arbeitsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn die Krankheit es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung zu erbringen oder die Arbeit nur unter der Gefahr fortzusetzen, seinen Gesundheitszustand in absehbarer Zeit zu verschlechtern. Hinsichtlich der Entgeltfortzahlung darf den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit treffen. Ein solches Verschulden liegt immer dann vor, wenn ein grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten vorliegt (Verschulden gegen sich selbst), dessen Folgen auf den Arbeitgeber abzuwälzen unbillig wäre.

Mehr zum Thema
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
5 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung Unter Lohnfortzahlung versteht man die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat der Arbeitnehmer Anspruch (...)
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit (...)
Arbeitgeber
Arbeitgeber Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag Ein Arbeitsvertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, durch die wechselseitige Rechte und (...)
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall