Rechtswörterbuch > E > Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
ARBEITSRECHT
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ergibt sich aus § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Voraussetzung hiefür ist eine aus der Krankheit des Arbeitnehmers resultierende Arbeitsunfähigkeit.
Als Krankheit wird jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand bezeichnet. Arbeitsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn die Krankheit es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung zu erbringen oder die Arbeit nur unter der Gefahr fortzusetzen, seinen Gesundheitszustand in absehbarer Zeit zu verschlechtern.
Hinsichtlich der Entgeltfortzahlung darf den Arbeitnehmer kein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit treffen. Ein solches Verschulden liegt immer dann vor, wenn ein grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten vorliegt (Verschulden gegen sich selbst), dessen Folgen auf den Arbeitgeber abzuwälzen unbillig wäre.
Schlagwörter
Entgeltfortzahlung Krankheit Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit Verschulden
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Lohnfortzahlung
Unter Lohnfortzahlung versteht man die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat der Arbeitnehmer Anspruch (...) -
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen in persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit verpflichtet (...) -
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
