Rechtswörterbuch > E > Entschließungsermessen
VERWALTUNGSRECHT
Entschließungsermessen
Steht der Behörde ein Entschließungsermessen zu, muss sie darüber befinden, ob sie überhaupt tätig werden will (Opportunitätsprinzip).
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Ermessen
Ermessen ist die gesetzlich angeordnete Entscheidungs-freiheit der Verwaltung angesichts des "ob" der Handlung (Entschließungsermessen) oder des (...) -
Auswahlermessen
Innerhalb des Auswahlermessens ist es der Entscheidung der Behörde überlassen, welche rechtmäßige sowie sachgerechte und zweckmäßige Auswahl von (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Entschließungsermessen" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
