Rechtswörterbuch > E > Erbbaurecht
SACHENRECHT
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht begründet für den Berechtigten das subjektiv persönliche Recht, auf dem Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt wurde, ein Bauwerk zu haben.
Erbbaurecht Definition
Donnerstag, 24. Mai 2012 | 141 User Online
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SACHENRECHT
Das Erbbaurecht begründet für den Berechtigten das subjektiv persönliche Recht, auf dem Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt wurde, ein Bauwerk zu haben.