Rechtswörterbuch > E > Erbbaurecht
SACHENRECHT
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht begründet für den Berechtigten das subjektiv persönliche Recht, auf dem Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt wurde, ein Bauwerk zu haben.
Erbbaurecht Definition
Freitag, 10. Februar 2012 | 164 User Online
Rechtswörterbuch > E > Erbbaurecht
SACHENRECHT
Das Erbbaurecht begründet für den Berechtigten das subjektiv persönliche Recht, auf dem Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt wurde, ein Bauwerk zu haben.