Definition Erbvertrag

Sonntag, 1. August 2010|70 User Online

Zivilrecht - Erbrecht

Erbvertrag

Der Erbvertrag gemäß § § 1941 BGB ist ein abstrakter erbrechtlicher Vertrag, durch den der Erblasser von Todes wegen verfügt.

Der Erbvertrag ist gemäß § 2276 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar zu schließen.


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