Erhebung der Klage Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 165 User Online

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ZIVILPROZESSRECHT

Erhebung der Klage

Die Erhebung der Klage erfolgt in zwei Schritten, nämlich durch Einreichung der Klagschrift und Zustellung der KLagschrift an den Beklagten durch das Gericht.

Mit Einreichung der Klageschrift bei Gericht ist der Rechtsstreit anhängig. Mit der Zustellung der Klage an den Beklagten wird der Rechtsstreit gemäß § 261 I ZPO rechtshängig.


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