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ZIVILPROZESSRECHT
Erkenntnisverfahren
Das Erkenntnisverfahren (auch Entscheidungs- oder Urteilsverfahren genannt) beeinhaltet die richterliche Prüfung des mit der Klage verfolgten Anspruchs. Ziel des Verfahrens ist eine Entscheidung (z.B. durch Urteil).
Das Erkenntnisverfahren ist im 1. bis 7. Buch der ZPO geregelt.
Weitere Verfahren des Zivilprozesses sind das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Arrestverfahren (bzw. einstweilige Verfügungsverfahren).
Weitere Begriffe und Definitionen
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Zwangsvollstreckungsverfahren
Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung des festgestellten und durch einen Vollstreckungstitel niedergelegten Anspruchs mit der (...) -
Arrestverfahren
Das Arrestverfahren ist ein Eilverfahren. Es dient der vorläufigen Sicherung oder Regelung von Rechten und Rechtsverhältnissen. Das (...) -
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