Rechtswörterbuch > F > Fahrerhaftung
VERKEHRSRECHT
Fahrerhaftung
Der Fahrer eines PKW haftet neben dem Halter des Fahrzeugs gemäß § 18 StVG gesamtschuldnerisch. Hierbei handelt es sich um eine Haftung für ein vermutetes Verschulden. Zur Entlastung muss der Fahrer nachweisen, dass er die gewöhnliche im Verkehr erforderliche Sorgfalt angewandt hat, also nicht gegen Vorschriften der StVO und StVZO verstoßen hat.
Als Verschuldensmaßstab gilt die Vorschrift des § 276 BGB und die dort normierten Sorgfaltspflichten. Hinsichtlich des Verschuldens ist allerdings auch der sog. Vertrauensgrundsatz von Bedeutung. Danach muss der Fahrer nicht mit jedem verkehrswidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen, sondern nur mit solchen Fehlern, die nach den Umständen als möglich zu erwarten sind.
Schlagwörter
Fahrer PKW Halter gesamtschuldnerisch erforderliche Sorgfalt Sorgfaltspflichten Verschulden Verschuldensmaßstab Vertrauensgrundsatz Verkehrsteilnehmer Fehler
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Halterhaftung
Die Haftung des Kfz-Halters ist in § 7 StVG geregelt. Sie setzt voraus, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges ein Schaden eingetreten ist. Für (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Fahrerhaftung" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
