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FAMILIENRECHT
Familienrecht
Der Begriff Familienrecht umfasst die in Bezug auf Ehe und Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln.
Zum Familienrecht gehören das Eherecht, das Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht und die Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft.
Das Vormundschaftsrecht umfasst nach der Reform durch das Betreuungsgesetz (BtG) die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuung psychisch Kranker oder körperlich, geistig oder seelisch behinderter Erwachsener und die Pflegschaft.
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