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VERWALTUNGSRECHT
Feststellungsklage
Im Verwaltungsrecht gibt es verschiedene Feststellungsklagen (§ 43 VwGO). Besondere sind die Fortsetzungsfeststellungsklage, die Nichtigkeitsfestellungsklage bei Normen und die Nichtigkeitsfestellungsklage bei Verwaltungsakten.
Diese besonderen Feststellungsklagen gehen der allgemeinen Feststellungsklage vor.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Allgemeine Feststellungsklage
Die allgemeine Feststellungsklage ist gerichtet auf die rechtliche Klärung eines Rechtsverhältnisses wie auf die rechtskräftige Feststellung des (...) -
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