Fiskalverwaltung ist die Bezeichnung für die Verwaltungstätigkeit in den Formen des Privatrechts. Aufgaben der Fiskalverwaltung sind u.a. Bedarfsdeckung und Vermögensverwaltung.
Sonntag, 1. August 2010|69 User Online
Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Fiskalverwaltung ist die Bezeichnung für die Verwaltungstätigkeit in den Formen des Privatrechts. Aufgaben der Fiskalverwaltung sind u.a. Bedarfsdeckung und Vermögensverwaltung.
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