Definition Flurstück

Sonntag, 1. August 2010|69 User Online

Zivilrecht - Sachenrecht

Flurstück

Ein Flurstück bzw. eine Parzelle ist die kleinste Unterteilung der Erdoberfläche. Jedes Flurstück ist von einer geschlossenen Linie umgrenzt und in einer Flurkarte unter einer Flurstücknummer verzeichnet.


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