Rechtswörterbuch > F > Flurstück
SACHENRECHT
Flurstück
Ein Flurstück bzw. eine Parzelle ist die kleinste Unterteilung der Erdoberfläche. Jedes Flurstück ist von einer geschlossenen Linie umgrenzt und in einer Flurkarte unter einer Flurstücknummer verzeichnet.
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Grundstück
Ein Grundstück ist ein durch amtliche Vermessung bestimmter Teil der Erdoberfläche. Individualisiert wird dieser Teil durch die Buchung im (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Flurstück" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
