Ein Flurstück bzw. eine Parzelle ist die kleinste Unterteilung der Erdoberfläche. Jedes Flurstück ist von einer geschlossenen Linie umgrenzt und in einer Flurkarte unter einer Flurstücknummer verzeichnet.
Sonntag, 1. August 2010|69 User Online
Zivilrecht - Sachenrecht
Ein Flurstück bzw. eine Parzelle ist die kleinste Unterteilung der Erdoberfläche. Jedes Flurstück ist von einer geschlossenen Linie umgrenzt und in einer Flurkarte unter einer Flurstücknummer verzeichnet.
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