Rechtswörterbuch > G > Gefälligkeitsverhältnis
SCHULDRECHT
Gefälligkeitsverhältnis
Siehe Gefälligkeitshandlung.
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Gefälligkeitshandlung
Eine reine Gefälligkeitshandlung begründet keine rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Ausführung der Gefälligkeit. Eine Gefälligkeitshandlung ist (...) -
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