Rechtswörterbuch > G > Gefahr, Notstand
ALLGEMEINER TEIL
Gefahr, Notstand
Gefahr ist die auf tatsächliche Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.
Gefahr, Notstand Definition
Donnerstag, 24. Mai 2012 | 119 User Online
Rechtswörterbuch > G > Gefahr, Notstand
ALLGEMEINER TEIL
Gefahr ist die auf tatsächliche Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.