Rechtswörterbuch > G > Gefahr, Notstand
ALLGEMEINER TEIL
Gefahr, Notstand
Gefahr ist die auf tatsächliche Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.
Gefahr, Notstand Definition
Samstag, 11. Februar 2012 | 32 User Online
Rechtswörterbuch > G > Gefahr, Notstand
ALLGEMEINER TEIL
Gefahr ist die auf tatsächliche Umstände gegründete Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts.