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Donnerstag, 24. Mai 2012 | 125 User Online

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Geheimer Vorbehalt

Dem Begriff Geheimer Vorbehalt sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.

Ähnliche Begriffe und Definitionen


  1. Scheingeschäft
    Ein Scheingeschäft ist eine einverständlich zum Schein abgegebene Willenserklärung. Diese ist gemäß § 117 I BGB nichtig. Das verdeckte (...)
  2. Scherzerklärung
    Eine Scherzerklärung ist eine Erklärung, von der erwartet wird, dass ein anderer den Scherz erkennt. Eine solche Scherzerklärung ist gemäß § 118 (...)


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 116 BGB - Geheimer Vorbehalt
    Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. Die Erklärung ist (...)



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