Geschäftsähnliche Handlungen Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 136 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > G > Geschäftsähnliche Handlungen

BGB ALLGEMEINER TEIL

Geschäftsähnliche Handlungen

Geschäftsähnliche Handlungen sind Erklärungen, die auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind und deren Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Rechtsgeschäft
    Ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen, die darauf gerichtet sind, einen von den Parteien gewollten Rechtserfolg (...)
  2. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Geschäftsähnliche Handlungen" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing