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Geschäftswille (2)
Als Geschäftswille wird der Wille bezeichnet, mit einer Erklärung eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines (...) -
Handlungswille
Der Handlungswille ist der Wille, die Erklärungshandlung überhaupt vorzunehmen. Er ist also ein bewusster Willensakt, der auf die Vornahme eines (...) -
Erklärungsbewusstsein
Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein, eine rechtsgeschäftliche Erklärung (...) -
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