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GESELLSCHAFTSRECHT
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR
Dem Begriff Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
Ähnliche Begriffe und Definitionen
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 705 BGB - Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag (...) - § 706 BGB - Beiträge der Gesellschafter
(1) Die Gesellschafter haben in Ermangelung einer anderen Vereinbarung gleiche Beiträge zu leisten. (2) Sind vertretbare oder verbrauchbare Sachen (...) - § 707 BGB - Erhöhung des vereinbarten Beitrags
Zur Erhöhung des vereinbarten Beitrags oder zur Ergänzung der durch Verlust verminderten Einlage ist ein Gesellschafter nicht (...) - § 708 BGB - Haftung der Gesellschafter
Ein Gesellschafter hat bei der Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen (...) - § 709 BGB - Gemeinschaftliche Geschäftsführung
(1) Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller (...)
