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SCHULDRECHT
Gesetzlicher Vertreter
Einem gesetzlichen Vertreter ist die Befugnis zum Handeln für Dritte durch gesetzliche Vorschrift verliehen.
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Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbständig wirksame rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abgeben zu können oder zu empfangen. Das Gesetz (...) -
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