Zivilrecht

Gewährleistung

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist daher das Vorhandensein eines Mangels.

Gewährleistungsansprüche bestehen zum Beispiel beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder Reisevertrag.

Mehr zum Thema Gewährleistung 4 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Kaufvertrag
Kaufvertrag Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande. Die (...)
Werkvertrag
Werkvertrag Der Werkvertrag ist in den §§ 631 ff. BGB geregelt. Ein Werkvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die darauf (...)
Mietvertrag
Mietvertrag Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat. Der Mietvertrag ist in (...)
Mangel
Mangel Das BGB unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mängeln. nämlich den Sachmangel (§ 434 BGB) und den Rechtsmangel (§ 435 BGB). Beide Mängel stellen (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Gewährleistung, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Gewährleistung