Gewährleistung im Mietrecht Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 94 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > G > Gewährleistung im Mietrecht

MIETRECHT

Gewährleistung im Mietrecht

Dem Mieter stehen im Mietrecht neben dem Erfüllungsanspruch weitere Gewährleistungsansprüche zu. Dazu gehören die Mietminderung gemäß § 536 BGB, der Schadensersatz nach § 536a BGB und die Kündigung gemäß § 543 BGB.

Voraussetzung für die Geltendmachung von mietrechtlichen Gewährleistungsansprüchen ist das Vorliegen eines Mangels im Sinne des § 536 BGB. Der Begriff Mangel umfasst sowohl Fehler der Mietsache als auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

Entsprechend des § 536 Abs. 1 BGB liegt ein Mangel bei negativer Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit vor. Daraus ergibt sich die Aufhebung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Die Vertragsparteien bestimmen, welchen Zustand die Mietsache bei Überlassung an den Mieter während der gesamten Vertragsdauer haben muss.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Mietvertrag
    Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat. Der Mietvertrag ist in (...)
  2. Fristlose Kündigung Mietvertrag
    Die fristlose Kündigung des Mietvertrags richtet sich nach § 543 BGB. Danach kann ein Mietverhältnis außerordentlich (fristlos) bei Vorliegen eines (...)
  3. Mangel
    Das BGB unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mängeln. nämlich den Sachmangel (§ 434 BGB) und den Rechtsmangel (§ 435 BGB). Beide Mängel stellen (...)
  4. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Gewährleistung im Mietrecht" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.


Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat (...)
  2. § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht (...)
  3. Alle Gesetze anzeigen
    Mit dem Begriff "Gewährleistung im Mietrecht" sind weitere Normen und Gesetze verknüpft. Alle relevanten Einträge aus dem Rechtswörterbuch anzeigen.


STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing