Gewährleistung Definition

Donnerstag, 24. Mai 2012 | 96 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > G > Gewährleistung

SCHULDRECHT

Gewährleistung

Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist daher das Vorhandensein eines Mangels.

Gewährleistungsansprüche bestehen zum Beispiel beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder Reisevertrag.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Kaufvertrag
    Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande. Die Willenserklärungen müssen darauf (...)
  2. Werkvertrag
    Der Werkvertrag ist in den §§ 631 ff. BGB geregelt. Ein Werkvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die darauf (...)
  3. Mietvertrag
    Ein Mietvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache zum Gegenstand hat. Der Mietvertrag ist in (...)
  4. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Gewährleistung" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing