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SCHULDRECHT
Gewährleistung
Unter Gewährleistung versteht man die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, eine Sache oder ein Werk im mangelfreien Zustand abzuliefern. Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist daher das Vorhandensein eines Mangels.
Gewährleistungsansprüche bestehen zum Beispiel beim Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag oder Reisevertrag.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande. Die Willenserklärungen müssen darauf (...) -
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