Steuerrecht

Gewerbesteuer

Bei der Gewerbesteuer wird - im Gegensatz zur Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer nicht eine bestimmte natürliche oder juristische Person mit der Steuer belastet, sondern ein Gewerbebetrieb.

Gegenstand der Besteuerung ist gem. § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Die Rechtsform des Betriebes ist insofern nicht von Bedeutung. Für gewisse (im Gesetz aufgeführte) Unternehmen existieren allerdings Steuerbefreiungen. Dazu zählen u.a. Altenheime, Pflegeheime und Krankenhäuser.

Die Höhe der Gewerbesteuer wird auf Grundlage des Steuermessbetrages und des Hebesatzes der Gemeinde ermittelt. Der Steuermessbetrag wird durch den Prozentsatz der Steuermesszahl (3,5% in 2008) von dem Gewerbeertrag des Unternehmens ermittelt. Der hieraus resultierende Betrag ist dann mit dem Hebesatz der Gemeinde zu multiplizieren.

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