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GESELLSCHAFTSRECHT
GmbH Gesellschafterversammlung
Dem Begriff GmbH Gesellschafterversammlung sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
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GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um eine (...) -
GmbH Geschäftsführer
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist zwingend organisiert mit zwei Organen, der Gesellschafterversammlung (§ 45 ff. GmbHG) und dem (...) -
GmbH Geschäftsanteil
Unter dem Geschäftsanteil an einer GmbH versteht amn die Mitgliedschaft an der GmbH insgesamt. Der Geschäftsanteil bestimmt sich gemäß § 14 GmbHG (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 46 GmbHG - Aufgabenkreis der Gesellschafter
Der Bestimmung der Gesellschafter unterliegen: 1.die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses; 1a.die Entscheidung (...) - § 47 GmbHG - Abstimmung
(1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zu treffenden Bestimmungen erfolgen durch Beschlußfassung nach der Mehrheit (...) - § 48 GmbHG - Gesellschafterversammlung
(1) Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in Versammlungen gefaßt. (2) Der Abhaltung einer Versammlung bedarf es nicht, wenn sämtliche (...) - § 49 GmbHG - Einberufung der Versammlung
(1) Die Versammlung der Gesellschafter wird durch die Geschäftsführer berufen. (2) Sie ist außer den ausdrücklich bestimmten Fällen zu berufen, wenn (...) - § 51 GmbHG - Form der Einberufung
(1) Die Berufung der Versammlung erfolgt durch Einladung der Gesellschafter mittels eingeschriebener Briefe. Sie ist mit einer Frist von mindestens (...)
