Rechtswörterbuch > G > GmbH > Weitere
GESELLSCHAFTSRECHT
GmbH
Dem Begriff GmbH sind weitere Informationen, Begriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch zugeordnet. Folgende Einträge weisen eine hohe Ähnlichkeit oder Verwandtschaft zu dem gesuchten Begriff aus.
Ähnliche Begriffe und Definitionen
-
GmbH Geschäftsführer
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist zwingend organisiert mit zwei Organen, der Gesellschafterversammlung (§ 45 ff. GmbHG) und dem (...) -
GmbH Geschäftsanteil
Unter dem Geschäftsanteil an einer GmbH versteht amn die Mitgliedschaft an der GmbH insgesamt. Der Geschäftsanteil bestimmt sich gemäß § 14 GmbHG (...) -
GmbH Gesellschafterversammlung
Das oberste Organ der GmbH ist die Gesamtheit der Gesellschafter. Die Gesellschafterversammlung stellt den Gesellschaftsvertrag fest. Sie trifft Ihre (...) -
Juristische Personen des Privatrechts
Juristische Personen des Privatrechts sind rechtsfähige Gebilde, die die Rechte haben, die eine natürliche Person hat (private Rechte). Die Bildung (...)
Zugehörige Gesetze und Normen
- § 1 GmbHG - Zweck; Gründerzahl
Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder (...) - § 2 GmbHG - Form des Gesellschaftsvertrags
(1) Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. (1a) Die Gesellschaft kann in einem (...) - § 3 GmbHG - Inhalt des Gesellschaftsvertrags
(1) Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten: 1.die Firma und den Sitz der Gesellschaft, 2.den Gegenstand des Unternehmens, 3.den Betrag des (...) - § 4 GmbHG - Firma
Die Firma der Gesellschaft muß, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die (...) - § 5 GmbHG - Stammkapital; Geschäftsanteil
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle (...) - § 13 GmbHG - Juristische Person; Handelsgesellschaft
(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an (...)
