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ARBEITSRECHT
Gratifikation
Unter einer Gratifikation (Sonderzuwendung) versteht man eine Einmalzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zusätzlich zur normalen Vergütung. Der Zweck der Gratifikation wird grundsätzlich in der zugrundeliegenden Vereinbarung und somit durch den Arbeitgeber bzw. die Tarifparteien festgelegt.
Gratifikationen können im wesentlichen zwei verschiedene Zwecksetzungen erfüllen. Zum einen kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für die zukünftige Betriebstreue danken. Zum anderen aber kann für die bisher geleistete Arbeit gedankt werden. Ist der Zweck der Gratifikation nicht benannt worden, so ist er im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln.
Schlagwörter
Sonderzuwendung Gratifikationen Zweck Betriebstreue geleistete Arbeit betriebliche Übung arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
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