Der Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB gibt einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs.
Definition Grundbuch, Berichtigungsanspruch
Sonntag, 1. August 2010|59 User Online
Zivilrecht - Sachenrecht
Der Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB gibt einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs.
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