Zivilrecht

Grundbuch, Berichtigungsanspruch

Der Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB gibt einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs.

Mehr zum Thema
Grundbuch, Berichtigungsanspruch
1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Grundbuch
Grundbuch Das Grundbuch ist gem. § 1 I GBO eine für ein bestimmtes Grundstück angelegte Akte, die vom Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt (...)

Rechtsquellen zum Thema
Grundbuch, Berichtigungsanspruch
1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 894 BGB Berichtigung des Grundbuchs
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Grundbuch, Berichtigungsanspruch, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Grundbuch, Berichtigungsanspruch