Definition Grundbuch, Berichtigungsanspruch

Sonntag, 1. August 2010|59 User Online

Zivilrecht - Sachenrecht

Grundbuch, Berichtigungsanspruch

Der Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB gibt einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs.


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