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SACHENRECHT
Grundbuch, Berichtigungsanspruch
Der Grundbuchberichtigungsanspruch aus § 894 BGB gibt einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs.
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Grundbuch
Das Grundbuch ist gem. § 1 I GBO eine für ein bestimmtes Grundstück angelegte Akte, die vom Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt (...) -
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