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FAMILIENRECHT
Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung ist nach der Scheidung jeder Ehegatte grundsätzlich für seinen Unterhalt selbst verantwortlich (aber: Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung!)
Weitere Begriffe und Definitionen
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Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
Während des Bestehens der Ehe hat jeder Ehegatte gemäß § 1360 S. 1 BGB einen Anspruch gegen den anderen darauf, dass dieser einen angemessenen (...) -
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