Definition Grundsatz der Eigenverantwortung

Sonntag, 1. August 2010|69 User Online

Zivilrecht - Familienrecht

Grundsatz der Eigenverantwortung

Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung ist nach der Scheidung jeder Ehegatte grundsätzlich für seinen Unterhalt selbst verantwortlich (aber: Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung!)


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