Definition Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung

Sonntag, 1. August 2010|67 User Online

Zivilrecht - Familienrecht

Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung

Nach dem Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung ist ein Ehegatte dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig, wenn dieser aus Gründen, die ihre Ursache in der Ehe finden, nicht für sich selbst sorgen kann.


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