Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung Definition

Montag, 6. Februar 2012 | 61 User Online

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FAMILIENRECHT

Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung

Nach dem Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung ist ein Ehegatte dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig, wenn dieser aus Gründen, die ihre Ursache in der Ehe finden, nicht für sich selbst sorgen kann.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
    Während des Bestehens der Ehe hat jeder Ehegatte gemäß § 1360 S. 1 BGB einen Anspruch gegen den anderen darauf, dass dieser einen angemessenen (...)
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Zugehörige Gesetze und Normen

  1. § 1569 BGB - Grundsatz der Eigenverantwortung
    Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten (...)


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