Nach dem Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung ist ein Ehegatte dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig, wenn dieser aus Gründen, die ihre Ursache in der Ehe finden, nicht für sich selbst sorgen kann.
Definition Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung
Sonntag, 1. August 2010|67 User Online
Zivilrecht - Familienrecht
Nach dem Grundsatz der nachehelichen Mitverantwortung ist ein Ehegatte dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig, wenn dieser aus Gründen, die ihre Ursache in der Ehe finden, nicht für sich selbst sorgen kann.
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