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SACHENRECHT
Grundstücksrechte
Zu den Grundstücksrechten zählen das Eigentum als umfassendes Herrschaftsrecht und beschränkt dingliche Rechte, wie z.B. Nutzungsrechte, Verwertungs- und Sicherungsrechte, Erwerbsrechte.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Grundstück
Ein Grundstück ist ein durch amtliche Vermessung bestimmter Teil der Erdoberfläche. Individualisiert wird dieser Teil durch die Buchung im (...) -
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