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VERFASSUNGSRECHT
Gruppen
Gruppen haben keine weitergehenden Rechte als einzelne Abgeordnete im Bundestag, können aber, sofern sie als Gruppe institutionalisiert wurden (§ 10 IV GeschO BT), ihre Rechte als Gruppe geltend machen.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Bundestag
Der Bundestag steht als das vom Volk gewählte Parlament im Mittelpunkt eines parlamentarischen Regierungssystems. Er ist als einziges (...) -
Abgeordneter
Der Abgeordnete ist ist ein Organteil mit eigenen Wahrnehmungsberechtigungen. Er handelt unmittelbar für den Bundestag als Oberorgan. Der Abgeordnete (...) -
Fraktionen
Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern eines Parlaments, die in der Regel, aber nicht notwendigerweise derselben Partei (...) -
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