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Handlungswille
Der Handlungswille ist der Wille, die Erklärungshandlung überhaupt vorzunehmen. Er ist also ein bewusster Willensakt, der auf die Vornahme eines äußeren Verhaltens gerichtet ist. Fehlt dem Erklärenden der Handlungswille, so liegt nach h.M. keine Willenserklärung vor.
Weitere Begriffe und Definitionen
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Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines (...) -
Erklärungsbewusstsein
Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein, eine rechtsgeschäftliche Erklärung (...) -
Geschäftswille
Der Geschäftswille ist die auf einen bestimmten Erfolg gerichtete Absicht des (...) -
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