Strafrecht

Heimtücke

Heimtücke ist das bewusste Ausnutzen der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich keines Angriffs versieht. Wehrlos ist, wer in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit stark eingeschränkt ist.

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Mord
Mord Mord ist eine durch Beweggrund, Ausführungsart oder verfolgten Zweck gekennzeichnete vorsätzliche Tötung eines anderen (...)
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