Öffentliches Recht

Inhalt der Klageschrift

Gemäß § 253 I ZPO muss die Klageschrift die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts enthalten, außerdem Angaben über den Gegenstand und den Grund des Anspruchs und die Ankündigung eines bestimmten Antrages.

Mehr zum Thema
Inhalt der Klageschrift
1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch

Klagearten
Klagearten Die Klageart wird nach dem Ziel der Klage beurteilt. Es sind Leistungsklagen, Feststellungsklagen und Gestaltungsklagen denkbar. Leistungsklagen (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Inhalt der Klageschrift, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Inhalt der Klageschrift