Insolvenz Definition

Freitag, 10. Februar 2012 | 139 User Online

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ZIVILPROZESSRECHT

Insolvenz

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Diese liegt immer dann vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ihm die erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stehen.


Schlagwörter

Zahlungsunfähigkeit   Schuldner   Zahlungsverpflichtung  


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