Rechtswörterbuch > I > Insolvenzverwalter
ZIVILPROZESSRECHT
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist ein Organ zur Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Vor dessen Eröffnung kann bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter ernannt. Dies kann nur eine natürliche Person sein. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse in Besitz zu nehmen, sie zu verwalten und über sie zu verfügen. Der Insolvenzverwalter wirkt bei der Feststellung der Forderungen der Insolvenzgläubiger mit und führt die Verteilung der Masse an die Gläubiger durch.
Schlagwörter
Insolvenz Insolvenzverfahren vorläufiger Insolvenzverwalter Insolvenzmasse Insolvenzgläubiger
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Insolvenzverfahren
Zweck des Insolvenzverfahrens ist eine gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, sofern dieser nicht mehr in der (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Insolvenzverwalter" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
