Juristische Personen des Öffentlichen Rechts Definition

Samstag, 11. Februar 2012 | 122 User Online

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VERFASSUNGSRECHT

Juristische Personen des Öffentlichen Rechts

Juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind rechtsfähige Gebilde, die nicht nur die Rechte haben, die eine natürliche Person hat (private Rechte), sondern die zusätzlich Träger von Hoheitsrechten sind. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind Träger privater und Öffentlicher Rechte. Sie sind rechtsfähig und im Prozess parteifähig.


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