Klagearten Definition

Freitag, 10. Februar 2012 | 148 User Online

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ZIVILPROZESSRECHT

Klagearten

Die Klageart wird nach dem Ziel der Klage beurteilt. Es sind Leistungsklagen, Feststellungsklagen und Gestaltungsklagen denkbar.

Leistungsklagen sind auf die Verurteilung des Beklagten zu einer Leistung gerichtet.

Feststellungsklagen sind auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet.

Gestaltungsklagen sind auf die Umgestaltung einer Rechtslage gerichtet.


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