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VERWALTUNGSRECHT
Klagebegehren
Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren. Das Klagebegehren ist zunächst das praktisch-wirtschaftliche Ziel des Klägers.
Klagebegehren Definition
Freitag, 10. Februar 2012 | 217 User Online
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VERWALTUNGSRECHT
Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren. Das Klagebegehren ist zunächst das praktisch-wirtschaftliche Ziel des Klägers.