Konkrete Gefährdungsdelikte Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 98 User Online

  1. WEITER

Rechtswörterbuch > K > Konkrete Gefährdungsdelikte

ALLGEMEINER TEIL

Konkrete Gefährdungsdelikte

Konkrete Gefährdungsdelikte sind Delikte, bei denen ein Rechtsgut konkret gefährdet ist. Ein Rechtsgut ist konkret gefährdet, wenn das Ausbleiben einer Rechtsgutsverletzung nur noch vom Zufall abhängt.


Weitere Begriffe und Definitionen


  1. Verletzungsdelikte
    Verletzungsdelikte sind Delikte, bei denen eine Rechtsgutsverletzung eingetreten ist. Von einer Rechtsgutsverletzung spricht man, wenn ein rechtlich (...)
  2. Alle Einträge anzeigen
    Mit dem Begriff "Konkrete Gefährdungsdelikte" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.



STARTSEITE | RECHTSWÖRTERBUCH | ONLINE GESETZE | RECHTSANWALT KIEL | LITERATUR
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z
nexi webmarketing