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Konkrete Gefährdungsdelikte
Konkrete Gefährdungsdelikte sind Delikte, bei denen ein Rechtsgut konkret gefährdet ist. Ein Rechtsgut ist konkret gefährdet, wenn das Ausbleiben einer Rechtsgutsverletzung nur noch vom Zufall abhängt.
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Verletzungsdelikte
Verletzungsdelikte sind Delikte, bei denen eine Rechtsgutsverletzung eingetreten ist. Von einer Rechtsgutsverletzung spricht man, wenn ein rechtlich (...) -
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