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SCHULDRECHT
Leasingvertrag
Ein Leasingvertrag liegt vor, wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache oder Sachgesamtheit gegen ein in Raten zu zahlendes Entgelt zum Gebrauch überlässt, wobei Gefahr oder Haftung für die Instandhaltung, Sachmängel, Untergang und Beschädigung der Sache allein den Leasingnehmer trifft, der Leasinggeber dafür seine Ansprüche hieraus gegen Dritte (insbesondere dem Lieferanten) dem Leasingnehmer überträgt.
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