Leistungsklage Definition

Freitag, 25. Mai 2012 | 73 User Online

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VERWALTUNGSRECHT

Leistungsklage

Die Leistungsklage ist eine Klage, die der Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen dient (z.B. Verpflichtungsklage, § 42 I 2. HS VwGO, Allgemeine Leistungsklage, §§ 40 I S. 1, 43 II S. 1, 111, 113 IV, 170 VwGO).


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