Rechtswörterbuch > L > Leistungsklage
VERWALTUNGSRECHT
Leistungsklage
Die Leistungsklage ist eine Klage, die der Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen dient (z.B. Verpflichtungsklage, § 42 I 2. HS VwGO, Allgemeine Leistungsklage, §§ 40 I S. 1, 43 II S. 1, 111, 113 IV, 170 VwGO).
Weitere Begriffe und Definitionen
-
Gestaltungsklage
Die Gestaltungsklagen dienen der unmittelbaren Änderung der Rechtslage durch das Urteil selbst. Die Rechtsänderung tritt dabei mit Rechtskraft des (...) -
Feststellungsklage
Im Verwaltungsrecht gibt es verschiedene Feststellungsklagen (§ 43 VwGO). Besondere sind die Fortsetzungsfeststellungsklage, die (...) -
Alle Einträge anzeigen
Mit dem Begriff "Leistungsklage" sind weitere ähnliche oder verwandte Artikel, Rechtsbegriffe und Definitionen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft.
