Verwaltungsrecht

Leistungsklage

Die Leistungsklage ist eine Klage, die der Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen dient (z.B. Verpflichtungsklage, § 42 I 2. HS VwGO, Allgemeine Leistungsklage, §§ 40 I S. 1, 43 II S. 1, 111, 113 IV, 170 VwGO).

Mehr zum Thema Leistungsklage 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Gestaltungsklage
Gestaltungsklage Die Gestaltungsklagen dienen der unmittelbaren Änderung der Rechtslage durch das Urteil selbst. Die Rechtsänderung tritt dabei mit Rechtskraft des (...)
Feststellungsklage
Feststellungsklage Im Verwaltungsrecht gibt es verschiedene Feststellungsklagen (§ 43 VwGO). Besondere sind die Fortsetzungsfeststellungsklage, die (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Leistungsklage, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Leistungsklage